Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift bei einem dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit, z.B. durch Krankheit, Körperverletzungen oder Kräfteverfall. Als erwerbsunfähig gilt, wer voraussichtlich mindestens drei Jahre lang nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, während die Berufsunfähigkeit sich darauf bezieht, dass der bisherige Beruf voraussichtlich drei Jahre lang nicht ausgeübt werden kann. Die Gründe für die Erwerbsunfähigkeit müssen in jedem Fall ärztlich bescheinigt werden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist es bei dieser Versicherung irrelevant, welcher Beruf zuvor ausgeübt wurde und wie hoch das bisherige Einkommen war.
Schutz vor finanziellen Einschränkungen durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, bei der der Versicherte im Fall der Erwerbsunfähigkeit monatlich bis zu 40 % des bisherigen Bruttoeinkommens erhält und dient so zur Absicherung vor finanziellen Einschränkungen. Sie kann als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung, z.B. in Verbindung mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als Minimalschutz bei gesundheitlichen Risiken, bei nicht versicherbaren Berufen und bei Personen ohne Berufsausbildung, z.B. Studenten sinnvoll sein. Sie ist zwar im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung kostengünstiger, kann diese jedoch nicht ersetzen. Sie kann aber eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen und wird häufig mit dieser kombiniert.
Freiberufler können als einzige Berufsgruppe keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen.