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Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen beim Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten.
 

 

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden, kann aber nicht als vollwertiger Ersatz dieser gelten. Sie greift im Falle des Verlustes von bestimmten definierten Grundfähigkeiten durch Krankheit, Kräfteverfall oder Unfall. Dabei ist es unerheblich, ob der bisherige Beruf wieder ausgeübt werden kann oder nicht. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet die Auszahlung einer monatlichen Rente.

Wann greift die Grundfähigkeitsversicherung ?

Der Leistungsfall tritt dann ein, wenn bestimmte von der Versicherung definierte Fähigkeiten mindestens zwölf Monate lang nicht ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können oder wenn die Person mindestens der Pflegestufe 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung zugeordnet wurde. Dies muss ärztlich bescheinigt werden.

 
Die Grundfähigkeitsversicherung greift in den Fällen, in denen eine Person mindestens eine Fähigkeit aus Fähigkeitenkatalog A oder mindestens drei Fähigkeiten aus Fähigkeitenkatalog B verloren hat. 

Fähigkeitenkataloge


 Fähigkeitenkatalog A umfasst:
  • Sehen
  • Sprechen
  • Sich orientieren
  • Hände gebrauchen 
Fähigkeitenkatalog B umfasst:
  • Hören
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen
  • Stehen
  • Greifen
  • Arme bewegen
  • Heben und Tragen
  • Auto fahren

Diese Art der Risikoversicherung bietet sich v.a. für Personen an, die nicht erwerbstätig sind, wie Hausfrauen und -männer und Studenten. Die Grundfähigkeitsversicherug ist zwar ein kostengünstiges Versicherungsprodukt, kann aber die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vollständig ersetzen, da kein Leistungsanspruch besteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch andere Umstände als der Verlust der oben genannten Fähigkeiten verursacht ist.
 
 
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