Die Pflegeversicherung dient als Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, ist Teil der Sozialversicherung und somit eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung dient dazu, die finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen zu sichern. Privat Versicherte müssen eine Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen.
Als pflegebedürftig gelten Personen, die aufgrund von seelischer, geistiger oder körperlicher Krankheit oder Behinderung Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten benötigen. Um eine Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor ein Antrag gestellt werden.
Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung ?
Von der Pflegeversicherung wird bei ehrenamtlicher Pflege eine Pflegegeld gezahlt, zudem werden die Kosten für eine professionelle teilstationäre oder ambulante Pflege übernommen, ebenso wie die Kosten für Pflegehilfsmittel und z.T. die Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, z.B. den Einbau eines Treppenlifts.
Der Umfang der Leistungen, die von der Pflegeversicherung beansprucht werden kann, ist dabei abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder vom Sozialmedizinischen Dienst auf der Grundlage eines Gutachtens festgestellt wird. Abhängig vom zeitlichen Aufwand der Pflege und vom Umfang des Hilfebedarfs der jeweiligen Person werden die Pflegebedürftigen unterschiedlichen Pflegestufen zugeordnet.
Im Einzelnen umfassen die Leistungen der Pflegeversicherung u.a.:
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die Zahlung eines Pflegegeldes bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder durch selbst beschaffte Pflegepersonen
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die Pflegesachleistung bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
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eine Kombinationsleistung aus der Zahlung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung
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die teilstationäre Pflege
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die vollstationäre Versorgung bei der Unterbringung in einem Heim
Private Pflegeversicherung
Eine private Pflegeversicherung umfasst die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei der privaten Pflegeversicherung werden allerdings anstelle der Pflegesachleistung die entsprechenden Kosten erstattet.
Geschichte und Zukunft der Pflegeversicherung
Die Pflegversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Sozialversicherung seit 1995 eine Pflichtversicherung. Obwohl bereits 1995 die Problematik der demographischen Entwicklung bekannt waren wurde ein Umlagesystem eingeführt. Experten gehen davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu Jahr 2014 nicht weiter zu finanzieren ist. Viele Personen in der privaten Pflegepflichtversicherung gehen davon aus, dass Sie im sicheren Hafen sind, doch die Leistungen von gesetzlicher Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung sind identisch.
Wer ist Pflegefall?
Anders, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, muss jemand voraussichtlich sechs Monate bzw. auf Dauer aufgrund von geistiger, körperlicher oder seelischer Erkrankung/Behinderung bei gewöhnlichen und immer wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägl. Lebens Hilfe benötigen.
Die einzelnen Pflegestufen werden vom medizinischen Dienst festgestellt. Wenn der Pflegfall eingetreten ist, ist ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen mit hohen Eigenbehalten zu rechnen. Somit ist der Weg zum Sozialamt für viele unumgänglich. Doch damit nicht genug, das Sozialamt fordert die Leistungen von den Kindern zurück – Kinder haften auch für Ihre Eltern.
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Pflegstufe |
Gesetzliche Leistung |
Kosten Pflegheim |
Eigenbehalt |
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PS 1 |
1.023,00 € |
2.182,50 € |
1.159,50 € |
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PS 2 |
1.279,00 € |
2.688,60 € |
1.409,60 € |
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PS 3 |
1.470,00 € |
3.213,90 € |
1.743,90 € |
Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 5 Jahre, d.h. Sie tragen in Pflegestufe III einen Eigenbehalt von 104.634,00€!
Die privaten Versicherungsgesellschaften haben diese Problematik erkannt und eine Vielzahl von Ergänzungsmöglichkeiten geschaffen, welche für Sie die richtige ist, ermittelt Ihr Versicherungsspezialist.