Während der Großteil der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert ist, gibt es auch ca. 8,6 Millionen Menschen in Deutschland, die eine private Krankenversicherung besitzen. Beide Varianten sollen den Versicherten im Krankheitsfall vor enormen Behandlungskosten schützen.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen auf dem Markt private Krankenversicherungen. Die private Krankenversicherung ist in der Regel im Preis-/Leistungsverhältnis kostengünstiger als die gesetzliche. Doch nur knapp 10 % der Deutschen haben die Möglichkeit zwischen gesetzlich und privat zu wählen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Leistungen nicht per Gesetz vereinbart, sondern privatrechtlich über unterschiedliche Tarife. Somit hat der privat Versicherte die Möglichkeit, seinen Versicherungsvertrag nach seinen Wünschen zu gestalten. Es sollte dennoch immer beachtet werden, dass die private Krankenversicherung langfristig zu betrachten ist. Daher Vorsicht bei „Billig“- Tarifen, denn hier sind hohe Eigenbehalte keine Seltenheit. Wenn der Versicherte chronisch erkrankt, können diese den Vertrag sehr verteuern.
Personen, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, sollten sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Dieser wird auf die einzelnen Leistungsmerkmale eingehen und diese erklären.
Oft wird propagiert, dass die private Krankenversicherung im Alter nicht mehr zu bezahlen sei. Die Aussage ist schlichtweg FALSCH. Natürlich gibt es in der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen, das ist korrekt – zum Vergleich prüfen Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und rechnen Sie die Leistungskürzungen auf, dann werden Sie schnell wirtschaftliche Unterschiede erkennen. Die private Krankenversicherung wird lediglich bei Angestellten im Alter teurer, da kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Hier bietet der Markt jedoch einen Vielzahl von Lösungen.
Varianten der privaten Krankenversicherung
Es gibt zum einen die "Vollversicherung", bei der meist alle Kosten übernommen werden. Dann die "Teilversicherung", die einen Anteil der Krankenkosten übernimmt und die "Zusatzversicherung", unter die z.B. die Auslandskrankenversicherung zählt. Letztere dient meist als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht jeder darf in die private Krankenversichung
Für einen Großteil der Bevölkerung besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese dürfen nicht einfach in eine private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer über einer gewissen Einkommensgrenze dürfen sich privat versichern. Die Beiträge bei der privaten Krankenversicherungen hängen von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der Leistung ab. Vor allem jüngere Menschen können sich hier oft zu geringen Preisen versichern lassen.
Die private Krankenversicherung ist für Angestellte ab einer gewissen Einkommensgrenze zugänglich. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr gesetzlich neu bestimmt.
Beamte werden in der privaten Krankenversicherung nach sogenannten Quotentarifen versichert. Denn hier beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe, die Vorschriften dazu werden auf Länderebene und Bundesebene festgelegt. Ausnahmen gibt es z.B. für Polizisten und Soldaten, diese sind über die freie Heilfürsorge versichert. Diese müssen jedoch eine private Pflegepflichtversicherung und eine Anwartschaft auf Quotentarife abschließen.
Unterschiede zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung
Hier kann man nur einige Unterschiede nennen, die Liste ist nämlich ziemlich lang. Ein Beispiel ist, dass Kinder bei der privaten Krankenversicherung nicht automatisch mitversichert sind, sondern für diese extra Beiträge zu zahlen sind. Wichtig aber auch: Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistung und zahlt oft für Dinge, die bei der gesetzlichen nicht mit integriert sind. Privat versicherte Personen zahlen keine 10 Euro Praxisgebühr und werden gerne auch bevorzugt behandelt.
- Vertrag privat:
Der Versicherungsvertrag wird auf privatrechtlicher Ebene individuell abgeschlossen.
- Vertrag gesetzlich:
Die Leistungen werden im Gesetz festgelegt (Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB)) und können vom Versicherten nicht beeinflusst werden
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Leistung privat:
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. (§ 1Abs. 2 MB/KK)
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Leistung gesetzlich:
Die Leistung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein (§ 12 SGB V)
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Abrechnung privat:
Die Abrechnung erfolgt über ein Arzthonorar, diese werden in der Gebührenordnung festgelegt (u.a. GOÄ/GOZ). Der Versicherte geht in Vorleistung und rechnet mit der Versicherung ab. Eine Leistungsabtretung ist auch möglich.
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Abrechnung gesetzlich:
Die Abrechnung erfolgt über eine Kostenpauschale, der Arzt rechnet mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat die Möglichkeit die Rechnung auf Antrag einzusehen.
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Finanzierung privat:
Die private Krankenversicherung finanziert sich durch eine Kapitaldeckung. D.h. der Beitrag errechnet sich u.a. nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Die Versicherung legt einen Teil der Beiträge gewinnbringend für die Zukunft an.
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Finanzierung gesetzlich:
Die gesetzlichen Versicherungen finanzieren sich über das sog. Umlageverfahren. D.h. jeder Versicherte zahlt einen gewissen Prozentsatz von seinem Einkommen. Diese Gelder werden direkt für die Krankheitskosten aufgewendet.