Die Schwere-Krankheiten-Versicherung schützt vor den Folgekosten schwerer Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebserkrankungen, umfasst aber auch Erkrankungen, die Folge eines Unfall sind, wie Erblindung und Taubheit, sowie schwerwiegende chirurgische Eingriffe, wie z.B. Organtransplantationen. Sie gehört zur privaten Risikovorsorge und ist eine fondsgebundene Versicherung.
Viele Menschen in Deutschland sind nicht ausreichend gegen Fälle von schwerer Krankheit versichert. Dabei kann eine schwere Erkrankung neben dem Ausfall des Einkommens zu hohen Kosten führen, verursacht z.B. durch einen Umbau der Wohnung. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung greift dabei unabhängig davon, ob der Beruf nach der Krankheit wieder ausgeübt werden kann oder nicht. Sie besteht in der Regel aus einer einmaligen Auszahlung.
Bei dem Eintritt einer schweren Krankheit, wie z.B. einem Herzinfarkt, können Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur für den Zeitraum bezogen werden, in dem der Beruf nicht ausgeübt werden kann. Bei der Schwere-Krankheiten-Versicherung dagegen wird unabhängig davon die Versicherungssumme einmalig nach ärztlicher Diagnose ausgezahlt, so dass trotz schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen die finanzielle Situation stabil bleibt. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei dieser Versicherung nahezu jeder Beruf versicherbar. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung kann dabei allerdings nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen und sollte daher eher als Ergänzung zu dieser gesehen werden.
In welchen Fällen greift die Schwere-Krankheiten-Versicherung ?
Welche Krankheiten von der Versicherung abgedeckt werden, ist vom Versicherer abhängig. In der Regel greift die Schwere-Krankheiten-Versicherung aber u.a. bei Fällen von Multipler Sklerose, Querschnittslähmung, bei verschiedenen Erkrankungen des Herzens und beim Verlust von Gliedmaßen. Psychische Erkrankungen werden durch diese Versicherung allerdings nicht abgedeckt.