Es gibt eine Vielzahl kleiner Unternehmen, in denen Familienangehörige mitarbeiten. Diese Mitarbeiter zahlen oft in die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ein, obwohl sie das gar nicht müssten. Im Handwerk z.B. sind es allein 600.000 Frauen, die potentiell betroffen sein könnten. Ein Großteil dieser Frauen sind im Sinne der Sozialgesetzgebung gar keine Angestellten, sondern Mitunternehmer und damit befreit von der Sozialversicherung.
Große Unwissenheit über Sozialversicherungsbefreiung
Viele zahlen also, obwohl sie es nicht müssten, weil Sie z.B. denken, das die Sozialversicherungsbefreiung erst beginnt, wenn einem 50% einer Firma gehören. Das stimmt so aber nicht, es kann auch schon bei bspw. 10% der Fall sein. Wichtig für die Einstufung ist, dass der zu beurteilende Mensch nicht weisungsgebunden ist und dass er unternehmerisch selbstständig handelt. Das kann auch auf einen Prokuristen zutreffen. Es handelt sich um Personen, die z.B. auch mal auf ihr Gehalt oder ihren Urlaub verzichten oder für Darlehen bürgen.
Unter diesen Umständen ist eine Befreiung von der Sozialversicherung gut möglich, da man ja auch, wie später erläutert, keine Gegenleistung für die Beiträge erhält. Wird die Sozialversicherungsbefreiung erteilt, können auch bereits bezahlte Beiträge zurückgeholt werden. Dafür braucht man aber meist kompetente Hilfe, da der Vorgang nicht einfach ist. Es geht darum nachzuweisen, ob der Angestellte in einer Firma unternehmerisch handelt, hohes persönliches Risiko eingeht und Freiheiten hat, die anderen Angestellten nicht zustehen.
Unklarheiten im System
Angestellte werden sofort bei den Krankenkassen gemeldet, welche auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung einzieht. Jeden, der als Angestellter gemeldet wird, stuft die Krankenkasse so auch ein und es wird nicht geprüft, ob das überhaupt auf die Person zutrifft. Der Angestellte zahlt also fleißig seine Beiträge. Doch wenn dann der Tag kommt, an dem Anspruch auf die Leistungen erheben will, guckt der Staat genauer hin. Stellt sich dann heraus, das kein Anspruch besteht, geht eine Menge Geld verloren. Es gibt dann keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit und es werden maximal die Beträge für die letzten vier Jahre zurückgezahlt.
Bei der Rentenversicherung erhält diese Person mehr Geld zurück, allerdings hätte er die Beiträge in der Zeit privat anlegen können und es entgeht ihm wiederum viel Geld. Wenden Sie sich an einen professionellen Berater, wenn Sie glauben, dass die Befreiung für Sie in Frage kommt.