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Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung soll den Versicherten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen und im Eintritt eines Unfalls oder einer Krankheit dafür sorgen, dass die Gesundheit- und Leistungsfähigkeit mit allen Mitteln so gut es geht wieder hergestellt wird. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder, der pflichtversichert ist:

  • Arbeitnehmer
  • Kinder, die eine Tagesstätte oder einen Kindergarten besuchen
  • Schüler
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Landwirte
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unglücksfällen
  • Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz
  • Blutspender
  • Organspender

Auch freiwillig Versicherte können in der gesetzlichen Unfallversicherung sein, z.B. Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder mitarbeitende Ehepartner.

Wann greift die Unfallversicherung?

Nicht jeder Unfall auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg gilt automatisch als Arbeitsunfall, der von der Versicherung gedeckt wird. Wichtig ist, dass die versicherte Tätigkeit für diesen Unfall verantwortlich ist, was von Fall zu Fall entschieden wird und nicht immer eindeutig ist.

Ebenso ist nicht jede Erkankung, die man sich auf der Arbeit holt eine Berufskrankheit. Vom Staat gibt es eine bestimmte Liste von Krankheiten, die als Berufskrankheit akzeptiert werden. Auch hier sind oft Einzelfallentscheidungen möglich, relevant ist auch, wie stark die Schädigung ist.

 
Weitere Versicherungen
   
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Informationen über die private Krankenversicherung.
 
 
   
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Gesetzlich-versicherte Personen können sich zusätzlich mit der Krankenzusatzversicherung schützen.
 
 
   
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Die Privathaftpflicht schützt den Versicherten gegen hohe Kosten bei Unfällen.
 
 
   
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Eine Rechtschutzversicherung hilft dem Versicherungsnehmer seine Interessen in einem Rechtsstreit wahrzunehmen.
 
 
   
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Die KFZ Versicherung sorgt für Schutz beim Autofahren.
 
 
   
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Eine Hundehaftpflichtversicherung erspart Hundehaltern eine Menge Ärger.
 
 
   
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Eine Lebensversicherung kann als Kapitalanlage dienen, aber auch nur im Ernstfall greifen.
 
 
   
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
 
 
   
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Die Hausratversicherung deckt Schäden an der Einrichtung Ihrer Wohnung ab, die durch Einbruch, Feuer, etc. entstehen.
 
 
   
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Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, um seine Rente aufzubessern.
 
 
   
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Die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder Dread-Disease-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen schwerer Erkrankungen.
 
 
   
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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen, wenn er dauerhaft keinen Beruf mehr regelmäßig ausüben kann.
 
 
   
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Die Pflegeversicherung greift in Fällen der Pflegebedürftigkeit.
 
 
   
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Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen beim Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten.
 
 
   
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Jeder Mensch benötigt einen je spezifischen, individuellen Versicherungsschutz. Die passende Versicherung zu finden, ist dabei nicht immer einfach.
 
 
   
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Die Kapitallebensversicherung stellt einen Bereich der Altersvorsorge dar und ist aufgrund ihrer Gestaltungsmöglichkeiten eine sehr flexible, aber auch langfristige Geldanlage.
 
 
   
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Erfahren Sie hier, wer Ihnen am Besten durch den Versicherungsdschungel hilft.
 
 

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