Die gesetzliche Unfallversicherung soll den Versicherten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen und im Eintritt eines Unfalls oder einer Krankheit dafür sorgen, dass die Gesundheit- und Leistungsfähigkeit mit allen Mitteln so gut es geht wieder hergestellt wird. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder, der pflichtversichert ist:
- Arbeitnehmer
- Kinder, die eine Tagesstätte oder einen Kindergarten besuchen
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Helfer bei Unglücksfällen
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz
- Blutspender
- Organspender
Auch freiwillig Versicherte können in der gesetzlichen Unfallversicherung sein, z.B. Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder mitarbeitende Ehepartner.
Wann greift die Unfallversicherung?
Nicht jeder Unfall auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg gilt automatisch als Arbeitsunfall, der von der Versicherung gedeckt wird. Wichtig ist, dass die versicherte Tätigkeit für diesen Unfall verantwortlich ist, was von Fall zu Fall entschieden wird und nicht immer eindeutig ist.
Ebenso ist nicht jede Erkankung, die man sich auf der Arbeit holt eine Berufskrankheit. Vom Staat gibt es eine bestimmte Liste von Krankheiten, die als Berufskrankheit akzeptiert werden. Auch hier sind oft Einzelfallentscheidungen möglich, relevant ist auch, wie stark die Schädigung ist.